
Bundesratsmitglieder haben gemäß Art. 43 Abs. 2 GG ein Rederecht im Bundestag. Mittelbar ergibt sich aus Art. 43 Abs. 2 GG, dass Bundesratsmitglieder auch außerhalb der Tagesordnung und nach Schluss der Beratung zu hören sind. Das Rederecht umfasst auch das Recht abweichend von der Rednerliste als nächster sprechen zu dürfen. Die Länge der R...
Gefunden auf
https://www.lexexakt.de/glossar/burarederecht.php
Keine exakte Übereinkunft gefunden.